Wir sind für Sie und Ihre Wünsche da:


Ab Pflegegrad 1
haben Sie Anspruch auf Hilfe –


sprechen Sie uns an!

         Wir dürfen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Anerkennung vom Landesamt Niedersachen §§ 45a Abs. 1, 45b Abs. 1 Nr. 4, SGB XI


Im Rahmen
der Alltagsbegleitung bieten wir folgende Leistungen an:

 
  • Hilfe bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben in der häuslichen Umgebung
  • Begleitung beim Besuch des Gottesdienstes oder
    auf dem Friedhof, z.B. auch bei der Grabpflege
  • Hilfe und Unterstützung bei der Freizeit­gestaltung
    wie
    z.B. Gesellschaftsspiele, Gespräche, Vorlesen
    oder Musik hören
  • Hilfe beim Erstellen von Einkaufslisten, Speise­plänen etc.
  • Einkaufen von Lebens­mitteln, Bedarfsgegenständen, Hygiene­artikeln und Unterbringung der eingekauften Artikel im Haus
  • Botengänge, z.B. bei Behörden, der Post oder Apotheke
  • Begleitung zum Arzt oder anderen Terminen
  • gemeinsam kochen
  • Spaziergänge
  • und einiges mehr…

        Telefonisch erreichen Sie uns:
      Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr

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